Weiterbilden oder Umschulen mit der passenden Förderung

Interessieren Sie sich für finanzielle Hilfen der Agentur für Arbeit, sollten Sie unbedingt VOR Beginn Ihrer Umschulung oder Weiterbildung einen Termin ausmachen, um die persönlichen Förder-Voraussetzungen zu klären. Eine Förderung muss unbedingt vor der Buchung einer Maßnahme beantragt werden.

Unterstützung gibt es in vielen Formen. Welche die für Sie beste Variante ist, hängt von Vorbildung, Wohnort und dem Alter ab.

Der Bildungsgutschein

Zielgruppe des Bildungsgutscheines sind  Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, Menschen ohne Berufsabschluss und erwerbstätige, die durch Weiterbildung fit gemacht werden sollen – insbesondere für die digitale Zukunft in den Unternehmen.


Der Bildungsgutschein ist eine Finanzierungshilfe der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Er ist vor allem dafür gedacht, eine berufliche Weiterbildung zu fördern. Die entsprechenden Lehrgänge und Kurse müssen zertifiziert sein, und auch der Bildungsdienstleister selbst muss eine umfassende Zertifizierung vorweisen.

Der Bildungsgutschein wird immer nur für das jeweilige Fortbildungsziel, die entsprechende Fortbildungsdauer und einen regionalen Geltungsbereich ausgestellt. Außerdem ist der Gutschein nur für einen bestimmten Zeitraum gültig.


Die Kosten der Weiterbildung können, in Abhängigkeit von der individuellen Situation, bis zu 100 % vollständig mit dem Bildungsgutschein bezahlt werden. Darüber hinaus werden gegebenenfalls auch Fahrtkosten oder Kosten für die Kinder- betreuung übernommen. Zusätzlich können in gewissen Fällen das Arbeitslosengeld oder die lohnkosten während der Qualifizierungszeit bis zu 100 % weiter bezogen werden.

Die Bildungsprämie

Die Bildungsprämie unterstützt bei beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen, die bei derzeitigen oder zukünftigen beruflicher Tätigkeit nützlich sind. Übernommen werden 50 % der Maßnahmegebühren.

Sie sind mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig oder befinden sich in Eltern- oder Pflegezeit und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt weniger als 20.000 Euro? Dann finden Sie hier weitere Informationen zum Thema Bildungsprämie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Mit den Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine bescheinigen die Agenturen für Arbeit und Jobcenter das Vorliegen der Fördervoraussetzung für eine oder auch mehrere Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.

Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld und waren währen der vergangenen drei Monate mindestens sechs Wochen arbeitslos gemeldet? Sie benötigen Hilfe beim Bewerbungsprozess oder andere Trainings, um Ihre Vermittlungshemmnisse zu verringern oder zu beseitigen? Dann sind die Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine die richtige Lösung für Sie.

Das Aufstiegs-BAfÖG

Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Vorbereitungslehrgänge auf über 700 rechtlich geregelte Abschlüsse wie beispielsweise die zum/zur Meister /-in, Betriebswirt /-in oder Erzieher /-in gefördert. Die Lehrgänge finden in Voll- oder Teilzeit statt und müssen eine Dauer von mindestens 400 Unterrichtsstunden haben.

Sie bereiten sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine Fortbildungsprüfung vor? Sie haben eine erste Berufsausbildung, verfügen über Berufspraxis, sind Absolventin und Absolvent eines Bachelor-Studiums oder Studienabbrecher /-in?
Dann informieren Sie sich hier zum Aufstiegs-BAföG auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Oder schauen Sie sich das Erklärvideo zum Aufstiegs-BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an.